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Dr. Manghabati & Dr. Kuhn

Ich.Du.Wir.

Gemeinsam Gesundheit schaffen

Ihr Betriebsarzt in München,Oberbayern und Niederbayern 

Über mich

Arbeitsmedizin

Wir bieten

  • kontinuierliche persönliche fachärztliche Betreuung

  • sehr gute Erreichbarkeit

  • persönlich vor Ort oder digital

  • individuelle Lösungen

  • transparente Kostenstruktur

  • modernste technische Ausrüstung
     

Betreuung gem. ASiG und DGUV V2

arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen

Mitarbeit an Gefährdungsbeurteilungen

Impfungen

Betriebliches Wiedereingliederungs-management

Gesundheitsmanagement

Einstellungsuntersuchungen

Telemedizinische Sprechstunde

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Dr. Kuhn & Dr. Manghabati

  • als Fachärzte für Innere Medizin und Betriebsmediziner bieten wir eine ganzheitliche medizinische Betreuung nach DGUV2

  • Zusatzbezeichnungen: Notfallmedizin, psychosomatische Grundversorgung, Reisemedizin DTG
  • höchste Qualität in der medizinischen Betreuung
  • Wer braucht einen Betriebsarzt?
    Ein Betriebsarzt und eine arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einem Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wie ergibt sich die erforderliche Betreuungsstundenanzahl?
    Die DGUV hat eine Mindeststundenzahl (Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Jahr) für die sogenannte arbeitsmedizinische Grundbetreuung festgelegt (mind. 0,2 Stunden/ Mitarbeiter und Jahr). Zur Grundbetreuung zählen beispielsweise regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen, Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen oder Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses. Die betriebsspezifische Betreuung wird vom Arbeitgeber zusätzlich festlegt. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge) oder die Durchführung von Aktionen der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören zur betriebsspezifischen Betreuung.
  • Wer darf arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen?
    Arbeitsmedizinische Untersuchungen dürfen nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchführen.
  • Welche arbeitsmedizinischen Betreuungmodelle gibt es?
    Es gibt die Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells und die Regelbetreuung. Diese hängen primär von der Mitarbeiteranzahl ab (ab 50 Mitarbeitern ist gesetzlich die Regelbetreuung vorgeschrieben).
  • Welche Leistungen beinhaltet die arbeitsmedizinische Betreuung?
    Mitarbeit bei Gefährdungsbeurteilungen medizinische Einschätzung von Gesundheitsrisiken im Betrieb arbeitsmedizinische Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ihre

Ansprechpartner

Dr. David Kuhn & Dr. David Manghabati

Heidemannstraße 38

80939 München

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